Private Steuern
- Einkommensteuererklärungen / Lohnsteuerjahresausgleich
- Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Grunderwerbsteuererklärungen
- Grundsteuer
Betriebliche Steuern
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- elektronische Übermittlung der Daten für den Mandanten an das Finanzamt
- Umsatzsteuerjahreserklärungen
- Körperschaftsteuererklärungen, incl. Erklärungen zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos
- Gewerbesteuererklärungen
- Erklärungen zur Verlustfeststellung
- Grunderwerbsteuererklärungen (bei Unternehmensumstrukturierungen)
Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Je nach Bedarf erstellen wir für Sie einen separaten handelsrechtlichen Jahres¬ab¬schluss und für das Finanzamt zusätzlich eine Steuerbilanz.
- Handelsrechtliche Jahresabschlüsse
- Steuerbilanzen
- Gewinnermittlungen nach §13a EStG für Landwirte
- Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Spezielle Abstimmung auf die Bedarfe bestimmter Branchen (Landwirte, Vereine, etc.)
- Betreuung von Landwirten als „Landwirtschaftliche Buchstelle“ durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter
Einspruchsverfahren
- Überwachung von Fristen für den Mandanten/ Einlegen von Einsprüchen
- Führung von Einspruchsverfahren gegenüber der Finanzverwaltung, falls die Prüfung der Steuerbescheide ergibt, dass diese insbesondere wegen Bearbeitungsfehlern des Finanzamtes nicht rechtmäßig sind oder mit einer günstigeren Rechtsentwicklung zu rechnen ist.
Vertretung vor Finanzgerichten
- Sollte die Finanzverwaltung unsere Rechtsauffassung nicht teilen, vertreten wir Sie im finanzgerichtlichen Verfahren
Sonstige Dienstleistungen und Anträge:
- Unterstützung bei Betriebsaufgaben, Auseinandersetzungen von Personengesellschaften,
z. B. bei Gesellschafteraustritt und Auflösung von Gesellschaften - Prüfung und Mitwirkung bei der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherungen, Pensionszusagen, Rückdeckungsversicherungen)
- Begleitung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen
- Begleitung von Außenprüfungen / Ortsbesichtigungen durch das Finanzamt im privaten und unternehmerischen Bereich
- Kindergeldanträge
- Anträge auf Wohnungsbauprämie
- Unterstützung bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II, hinsichtlich der zutreffenden Ermittlung des Einkommens
- Hilfestellung bei der Zahlungsabwicklung gegenüber dem Finanzamt bei Zahlungsschwierigkeiten (Stundung, Ratenzahlung) und bei Vollstreckungsmaßnahmen
Vorteile für unsere Mandanten
- Bei Betreuung durch einen Steuerberater sind sie immer aktuell beraten.
- Sie ersparen sich wertvolle Zeit für Ihr Kerngeschäft.
- Wir haben das Fachwissen und kennen gleichzeitig Ihre Verhältnisse und Bedürfnisse, so können wir bereits bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen Gestaltungsspielräume zu Ihren Gunsten auszunutzen.
- Die Kosten des Steuerberaters zahlen sich durch gute Beratung und mögliche Steuerersparnisse aus.
- Sie können die Steuerberatungskosten weitgehend als Werbungskosten absetzen.
- Sie profitieren von unserem Fachwissen. Wir sind aktuell informiert über die laufende und ständig neue Rechtsprechung.
- Wir überwachen steuerliche Fristen für Sie und wissen wann das Einlegen eines Einspruchs notwendig ist, um Ihnen Steuervorteile zu sichern.
- Unsere guten Kontakte zu der Finanzverwaltung und zum Finanzgericht kommen Ihnen zugute.